| AGB - Rental |
I. Allgemeines
1. Für alle Geschäftsvorgänge gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Mit der Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen ohne inhaltliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung anerkannt. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit.
2. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabreden getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform.
3. Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.
II. Vertragsschluss
1. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Die Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsinhalt und -umfang aus dieser. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
2. Soweit der Umfang oder der Inhalt der Bestellung von unserem Angebot abweicht, behalten wir uns vor, unsere Konditionen entsprechend zu ändern. Wir liefern erst nach Bestätigung der neuen Konditionen durch den Kunden.
Bei vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit der Mietsache in unserem Lager werden wir mit schriftlichem Einverständnis des Kunden durch Fremdanmietung die Mietsache erfüllen. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. In der Bestellung ist die Person namentlich zu benennen, die die Geräte abholt. Aus Gründen, die die Versicherung fordert, hat die in der Bestellung genannte Person bei Abholung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorzulegen. Wir sind berechtigt, die Dokumente zu kopieren. Dasselbe gilt für Erstkunden.
III. Mietzeit
1. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Für Geräte, die vor 13:00 Uhr ausgeliefert oder nach 11:00 Uhr zurückgeliefert werden, wird der volle Tagessatz berechnet. Für Samstage, Sonn- und Feiertage wird der Tagessatz gemäß Preisliste zum Ansatz gebracht. Der Mietzins ist am Beginn der Mietzeit zu entrichten.
2. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag, einschließlich Samstage, Sonn- und Feiertage zum vollen Tagessatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung Schäden entstehen, ist vom Mieter Schadenersatz zu leisten. Wird ein Auftrag innerhalb von einer Woche vor dem vereinbarten Auslieferungs- bzw. Abholtermin storniert, so werden, bezogen auf die gesamte vereinbarte Mietdauer, dem Mieter grundsätzlich 25 % in Rechnung gestellt. Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Auslieferungs- bzw. Abholtermin storniert, so werden, bezogen auf die gesamte vereinbarte Mietdauer, dem Mieter grundsätzlich 50 % in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt es unbenommen den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe entstanden ist. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das Gerät nicht im Einsatz und/oder in Bereitschaft war. Transporttage werden als Miettage berechnet.
IV. Vermietungsbedingungen
1. Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Mieters, die Rücksendung muss „frei Haus“ an unser Lager erfolgen. Das Transportrisiko trägt der Mieter – dies gilt auch dann, wenn der Transport vom Mieter übernommen wird. Bei Versand des Gerätes ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und übernimmt die entsprechenden Kosten und Risiken. Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte nur von entsprechend fachlich qualifiziertem Personal transportieren und bedienen zu lassen.
2. Die Übernahme der Geräte durch den Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes wenn ein Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich angezeigt wird. Für später auftretende Schäden und damit verbundene Folgen wird keine Haftung übernommen. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mangelfrei zurückgenommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, über den Verwendungszweck genauestens und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Sollen die Geräte außer Landes gebracht werden, ist vorher unsere schriftliche Genehmigung einzuholen. Die vermieteten Geräte dürfen nur ihrer üblichen Bestimmung gemäß Verwendung finden. Eine Gefahrerhöhung (z. B. durch Luftaufnahmen, Hochgebirgstouren, Fahrzeugaufnahmen, Unterwasseraufnahmen, Salzwasser- oder Flugsandeinwirkung) ist uns vorher anzumelden, der entsprechende Einsatz bedarf unserer schriftlichen Genehmigung und wird gegebenenfalls zu Lasten des Mieters versichert. Bei Geräteeinsatz unter erhöhtem Risiko obliegen dem Mieter, seinen Vertretern sowie allen Personen, die die Mietgeräte verwenden, besondere Sorgfaltspflichten, vor allem die Pflicht zur ausreichenden Absicherung der Geräte. Der Mieter ist verpflichtet, alle Beteiligten über die besondere Sorgfaltspflicht in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung haftet der Mieter für alle Schäden.
4. Eine Weitervermietung von Geräten ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, eine eigene Versicherung zugunsten der Firma Sono Studiotechnik GmbH abzuschließen und auftretende Schadensfälle über diese Versicherung abzuwickeln. Sicherungsübereignung, Verpfändung und sonstige Belastungen unserer Geräte sind nicht zulässig.
5. Alle Mietgeräte werden – sofern der Mieter dies nicht ausdrücklich anders wünscht – gemäß den Versicherungsbedingungen der Elektronikversicherung versichert. Die Versicherungsgebühr beträgt im Inland 8,5 % bzw. für Europa 12 % der Leihmiete und wird dem Mieter zusätzliche in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsausfall kann der Vermieter vom Abschluss der Elektronikversicherung nachträglich zurücktreten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung sind Bestandteil unserer Mietbedingungen und können auf Wunsch gerne eingesehen werden. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Geräte nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in Fahrzeugen nicht versichert sind. Verstößt der Mieter gegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen wir ihn haftbar machen. Des Weiteren haftet der Mieter für alle Schäden, die von unserem Versicherer nicht oder nicht voll übernommen werden. Bei Beschädigungen übernimmt der Mieter eine Eigenbeteiligung bis zu 650,00 EUR netto je Schadensfall.
6. Bei Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub, Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache haftet der Mieter verschuldensunabhängig mit einer Selbstbeteiligung von 25 % des Geräteneuwerts für jeden Schaden, sofern eine den vorstehenden Bestimmungen entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Ansonsten haftet der Mieter in voller Höhe.
7. Das Risiko der „Höheren Gewalt“ (wie Gefahren in Kriegs- und Krisengebieten, bei Naturkatastrophen, Beschlagnahme durch den Zoll, u. ä.) kann nicht versichert werden. Hierfür haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Für Transporte von Filmgeräten außerhalb des Gebietes der europäischen Gemeinschaft schließt der Vermieter eine ergänzende Filmgeräteversicherung ab, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Aufgrund dessen, dass derartige Versicherungen nur monatsweise eingegangen werden können, wird dem Mieter bei einer Mietdauer unter einem Monat und für jeden angebrochenen Monat jeweils ein voller Monatsbeitrag berechnet. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme der Nachversicherung entfällt, sofern der Mieter eine Kaution in Höhe des Geräteneuwertes hinterlegt.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache geht mit Übergabe, bei Versand mit der Auslieferung der Mietsache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Transport selbst übernehmen.
VI. Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet für Schäden, die er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen beim Gebrauch der Mietsache Dritten zufügt; dies gilt auch für den Fall der leichten Fahrlässigkeit und für Zufallsschäden. Der Mieter haftet auch für Schäden und Folgeschäden für jedweden Besitzverlust.
2. Der Einsatz der Geräte in Unruhegebieten, insbesondere in Kriegs- und Katastrophengebieten sowie in radioaktiv verstrahlten Gebieten ist ausdrücklich untersagt. Bei Beschlagnahmung der entliehenen Geräte haftet der Mieter und leistet Schadenersatz für die Kosten, die durch den Verlust, den Ausfall und die Wiederbeschaffung entstehen; das gilt auch dann, wenn die Beschlagnahmung willkürlich ist und/oder nicht vom Mieter verschuldet wurde.
3. Alle Reparaturen, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder überdurchschnittliche Abnutzung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Verbrauchsmaterial wie Glühlampen, Batterien und Filterfolien werden dem Mieter bzw. Käufer unabhängig von eventuellen Rabatten auf die Leihgebühren zum aktuellen Tagespreis berechnet. Eigenmächtige Reparatureingriffe an unseren Geräten sind untersagt und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlasst bzw. vorgenommen.
Für Schäden und damit verbundene Folgen, die durch Geräte, Störungen und/oder Ausfall an ihnen sowie durch Erfüllungsgehilfen des Vermieters verursacht werden, besteht keine Haftung. Unsere Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in 12 Monaten.
4. Mietminderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dem Mieter obliegt die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und –höhe, soweit diese nicht im Risikobereich des Vermieters liegen.
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für fremde Gegenstände, die nach Rückgabe von Geräten zurückgelassen werden. Der Mieter hat den Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen freizustellen, die aus derartigen Verlusten und Schäden gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
6. Bei Unfällen ist der Mieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfe des gemieteten Gerätes verpflichtet, Interessen des Vermieters und seiner Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschäden oder Verlust Ersatz in Höhe der vollen Mietgebühr zu zahlen. Samstage, Sonn- und Feiertage werden ebenfalls berechnet.
7. Ein Zurückbehaltungsrecht an Mietgeräten kann der Mieter nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VII. Vergütung und Kosten
1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar.
2. Bei längerer Mietzeit können wöchentlich oder monatlich Zwischenabrechnung erstellt werden, die ebenfalls ab Rechnungsstellung fällig sind. Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug, so entfallen sofort etwaig vereinbarte Rabatte oder Pauschalpreise. Für diesen Fall gilt als vereinbart, dass der Vermieter die Rechnungsstellung nach dem aktuellen Listenpreis vornimmt. Betragen die Mietkosten oder der Kaufwert weniger als 100,00 EUR so ist der Betrag sofort bei Auslieferung, bei Gerätevermietung in Ausnahmefällen bei Rückgabe ab Lager zu begleichen. Kleinaufträge bis 100,00 EUR werden abweichend von etwaigen Rabatten unrabattiert berechnet. Bei Kleinaufträgen und/oder Reparaturaufträgen weniger als netto € 100,-- verpflichtet sich der Kunde sofort in bar oder über EC-Karte zu bezahlen. Wir behalten uns vor bei bargeldloser Zahlung eine Bearbeitungsgebühr zu Lasten des Kunden zu berechnen.
3. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4. Im Falle von Zahlungsverzögerungen sind wir berechtigt, die weitere Benutzung unserer Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen; der Mieter verpflichtet sich in diesem Falle zur sofortigen Rückgabe. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Miet- oder Kaufverhältnis offen sind.
5. In Fällen des Zahlungsverzuges werden auf alle offenen Rechnungen Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz fällig. Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter bzw. Käufer dem Vermieter bzw. Verkäufer Verzugsschäden zu erstatten.
6. Der angebotene Mietpreis ist bindend. Alle Miet- und Kaufpreise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Mietpreise verstehen sich zuzüglich 8,5 % bundesweite Versicherungsbeteiligung, außer der Mieter lehnt den Abschluss einer solchen Versicherung vor Abholung/Entgegennahme der Mietgeräte ausdrücklich ab.
7. Der Kunde kann den Mietpreis per Nachnahme, Überweisung oder mit EC-Karte leisten. Bei Neukunden liefern wir nur gegen Vorkasse. Bei Neukunden sind wir außerdem berechtigt Sicherheitsleistungen für die Mietsache zu verlangen.
8. Beanstandungen der Rechnungen müssen bis spätestens 1 Woche nach Rechnungsstellung schriftlich bei uns eingegangen sein, andernfalls sind sie gegenstandslos. Beanstandungen, welche die Gesamtssumme der Rechnung betreffen, werden über Gutschriften vergütet und haben keinen Einfluss auf das Fälligkeitsdatum der Rechnung.
9. Pauschalpreise sowie Rabatt- und Bonusvereinbarungen sind jeweils gesondert schriftlich zu vereinbaren.
VIII. Haftungsausschluss des Vermieters
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unserer Vertragspflichten haften wir nicht. Das gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Vermieter haftet auch nicht für mittelbare Folgeschäden.
VIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist München; dies gilt auch für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen.
2. München gilt auch als Gerichtsstand, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt oder beide nicht bekannt sind. Der Vertrag und seine Erfüllung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Schlussbestimmungen
1. Die deutsche Fassung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen hat Vorrang gegenüber den Fassungen einer Fremdsprache und ist im Zweifelsfall bindend. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem erklärten wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.
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